
Auftrag
Der Seerettungsdienst erfüllt folgende Aufgaben:
- Rettungen von in Seenot geratenen Personen und Tieren.
- Einleiten von lebensrettenden Sofortmassnahmen bei verletzten Personen. Transport von Verletzten auf dem Seeweg.
- Hilfeleistungen bei Motorpannen oder havarierten Takelagen, die das Boot manövrierunfähig machen und das Ufer nicht mehr aus eigener Kraft erreicht werden kann.
- Unterstützung der Kant.Seepolizei und der Wasserschutzpolizei Zürich bei Suchaktionen, Absperrungen und – Bergungen sowie bei Veranstaltungen. (Seenachtsfest, Streetparade usw.)
- Abschleppen von Booten infolge von Pannen und Betriebsstoffmangel.
- Bergen und Transportieren von losgerissenen Schiffen.
- Kontrollieren und ersetzen von Rettungsmaterial an öffentlichen Schiffsstegen und Hafenanlagen.
- Präventive Patrouillenfahrten auf dem Zürichsee.
- Spezialaufträge bei seesportlichen Veranstaltungen wie begleiten von Seeüberquerungen und überwachen von Segelregatten.
- Einsätze bei Wasserverschmutzungen durch auslaufendes Oel oder Benzin.
- Einsätze bei einer ‘Seegfrörni’. Absperrungen vornehmen, und Rettungsmaterial bereitstellen.

Rechtsgrundlagen
Der Seerettungsdienst basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 (SR 747.201)
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt vom 2. September 1979
- Binnenschifffahrtsverordnung (SR 747.201.1) Interkantonale Vereinbarungen über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee vom 4. Oktober 1979
- Verordnung über die Schiffahrt auf zürcherischen Gewässern vom 7. Mai 1980 für den Seerettungsdienst Kilchberg/Rüschlikon vom Juni 2002

Politische Trägerschaft:
Die Gemeinden Rüschlikon und Kilchberg arbeiten in der Feuerwehr und dem Seerettungsdienst seit langem erfolgreich zusammen. Diese Organisationen sind im “Sicherheitszweck Verband Rüschlikon – Kilchberg” zusammengefasst und sind organisatorisch der Sicherheitskommission (SiKo) unterstellt.